Filmen und Fotografieren
Presse, Dokumentationen, Filme, Studien, Veröffentlichungen …
Als historische Stätte und Gedenkstätte können die KZ-Gedenkstätte Natzweiler und das Centre européen du résistant déporté, das Europäische Zentrum des deportierten Widerstandskämpfers, für den privaten Gebrauch fotografiert oder gefilmt werden. Jede gewerbliche, kollektive oder kommerzielle Nutzung von Bildmaterial muss genehmigt werden.
Je nach Art Ihres Projekts kann die Zahlung einer Gebühr verlangt werden, deren Höhe von den Projekteigenschaften und der Dauer der Dreharbeiten abhängt. Eine Mitteilung über die Kosten erfolgt zum Zeitpunkt der Genehmigung Ihres Antrags durch die Leitung der Gedenk- und Kulturstätte sowie der Archive des Ministeriums der Streitkräfte.
Im Rahmen ihres Auftrags nimmt die KZ-Gedenkstätte Natzweiler-Struthof folgende Aufgaben wahr:
- genaue Identifizierung der Drehbedingungen (Logistik, Zugänglichkeit usw.),
- Begleitung der historischen Rekonstruktion der Projekte, damit angesichts des erforderlichen Respekts vor den Opfern die neuesten Forschungsergebnisse einfließen.
Foto- und Drehgenehmigung
Um eine Genehmigung zum Filmen und Fotografieren auf dem Gelände zu erhalten, ist das ausgefüllte Formular innerhalb von zwei Monaten vor dem gewünschten Termin für die Dreh- und Fotoarbeiten zu übermitteln.
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Antragsformular für die Genehmigung von Foto-, Video- und Tonaufnahmen (auf Französisch)
Laden Sie das Antragsformular für die Genehmigung herunter
Für alle Anfragen wenden Sie sich unter communication.cerd [at] onacvg [point] fr an uns.