Filmen und Fotografieren

Presse, Dokumentationen, Filme, Studien, Veröffentlichungen …

Als historische Stätte und Gedenkstätte können die KZ-Gedenkstätte Natzweiler und das Centre européen du résistant déporté, das Europäische Zentrum des deportierten Widerstandskämpfers, für den privaten Gebrauch fotografiert oder gefilmt werden. Jede gewerbliche, kollektive oder kommerzielle Nutzung von Bildmaterial muss genehmigt werden.

Je nach Art Ihres Projekts kann die Zahlung einer Gebühr verlangt werden, deren Höhe von den Projekteigenschaften und der Dauer der Dreharbeiten abhängt. Eine Mitteilung über die Kosten erfolgt zum Zeitpunkt der Genehmigung Ihres Antrags durch die Leitung der Gedenk- und Kulturstätte sowie der Archive des Ministeriums der Streitkräfte.

Im Rahmen ihres Auftrags nimmt die KZ-Gedenkstätte Natzweiler-Struthof folgende Aufgaben wahr:

  • genaue Identifizierung der Drehbedingungen (Logistik, Zugänglichkeit usw.),
  • Begleitung der historischen Rekonstruktion der Projekte, damit angesichts des erforderlichen Respekts vor den Opfern die neuesten Forschungsergebnisse einfließen.

Foto- und Drehgenehmigung

Um eine Genehmigung zum Filmen und Fotografieren auf dem Gelände zu erhalten, ist das ausgefüllte Formular innerhalb von zwei Monaten vor dem gewünschten Termin für die Dreh- und Fotoarbeiten zu übermitteln.

Für alle Anfragen wenden Sie sich unter communication.cerd [at] onacvg [point] fr an uns.

Gut zu wissen

Drohnen

Der Einsatz von Drohnen muss außerhalb der Besuchszeiten erfolgen.

Die einzuhaltenden Flugregeln erfahren Sie auf der Website.

Die Betreibernummer, die Bescheinigung über den erfolgreichen Ausbildungsabschluss je nach Drohnenkategorie, Ihr Versicherungsvertrag und die Registrierungsnummer der Drohne sind zusammen mit Ihrem Genehmigungsantrag zu übermitteln.

Säkularismus und Neutralität

Der Antragsteller verpflichtet sich, eine respektvolle und würdevolle Haltung angesichts der Natur der betreffenden Gedenkstätte einzunehmen. Es dürfen keine deutlichen Zeichen politischer, philosophischer, religiöser oder gewerkschaftlicher Zugehörigkeit zu sehen sein.

Werbung und Promotion

In Anbetracht der Stätte können Werbefotos und -videos nicht zugelassen werden.