Besucherordnung

Um den Besucherkomfort sicherzustellen und diese wichtige nationale Gedenkstätte zu schützen, bitten wir Sie, die Besuchsordnung vor Ihrem Eintreffen zur Kenntnis zu nehmen. Dort finden Sie alle praktischen Informationen, die Verhaltensregeln, die Sie bitte vor Ort beachten, und Empfehlungen in Bezug zum Charakter der Gedenkstätte. Die vollständige Besucherordnung finden Sie unten zum Download.

Respekt vor der Stätte

Eine Gedenkstätte

Sie besuchen einen Ort des Gedenkens, an dem Tausende Männer und Frauen starben. Aus diesen Gründen bitten wir Sie aus Respekt vor den Opfern um angemessenes Verhalten und korrekte Kleidung auf dem gesamten Gelände.

Verhalten Sie sich leise und respektvoll an diesen Stätten der Geschichte, des Gedenkens und des Leids.

  • Korrekte Kleidung wird gefordert.
  • Haustiere haben keinen Zutritt, mit Ausnahme von Blindenführhunden, die blinde oder sehbehinderte Personen begleiten, und Assistenzhunden von Personen mit Behindertenausweis.
  • Trinken (Ausnahme: Wasser), Essen und Rauchen ist auf dem Gelände des Konzentrationslagers und in der Gaskammer untersagt.
  • Rennen, lautes Sprechen und Berühren der Überreste der gesamten Stätte (Konzentrationslager, Gaskammer, Europäisches Zentrum des deportierten Widerstandskämpfers und im gesamten Außengelände) ist untersagt.

Foto-, Video- und Audioaufnahmen

Als historische Stätte und staatliche Gedenkstätte (des Ministeriums der Streitkräfte) kann die KZ-Gedenkstätte Natzweiler für den privaten Gebrauch fotografiert oder gefilmt werden. Jede gewerbliche, kollektive oder kommerzielle Nutzung muss genehmigt werden.

Weitere Informationen zu den Aufnahmen

Selfies, Inszenierungen und unangemessenes Verhalten sind aus Respekt vor den Opfern und der Erinnerung, der diese Stätte gewidmet ist, untersagt.

Verbotene Gegenstände

  • Haustiere mit Ausnahme von Blindenführhunden, die blinde oder sehbehinderte Personen begleiten, und Assistenzhunden von Personen mit Behindertenausweis,
  • Waffen und Munition jeder Art,
  • Werkzeuge, insbesondere Cutter, Schraubendreher, Schlüssel, Hämmer, Zangen und Gartenscheren,
  • alle stumpfen Gegenstände (Schlagstöcke, Baseballschläger),
  • übermäßig schwere, sperrige oder ekelerregende Gegenstände,
  • explosive, brennbare oder flüchtige Stoffe,
  • Sprühvorrichtungen für Farbstoffe, Farben und Lacke,
  • Vorrichtungen zum Einsatz von Produkten, die Personen handlungsunfähig machen oder neutralisieren, elektrische Waffen zur Ausschaltung von Personen,
  • Musikinstrumente,
  • alkoholische Getränke,
  • Artikel, deren Besitz rechtswidrig ist,
  • Verpflegung, außer in den dazu vorgesehenen Bereichen (Indoor-Picknickraum, Picknickplatz),
  • Plakate oder Schilder,
  • Fahnen, Banner und Symbole mit ideologischen oder politischen Aussagen.

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